29. Dezember 2014

Zuschuss für pflegebedingte Wohnraumanpassung

Diesen Zuschuss gewährt die Pflegekasse für notwendige Änderungen in der Wohnung des Pflegebedürftigen, wie beispielsweise für den Einbau einer barrierefreien Dusche, einer Türverbreiterung oder eines Treppenliftes.


Der Zuschuss beträgt höchstens 2557,00 € je Maßnahme und muss vor Beginn der Baumaßnahme beantragt werden.

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