27. Dezember 2014

Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

Pflegebedürftige haben Anspruch auf die Versorgung mit notwendigen Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege und zur selbstständigerer Lebensführung beitragen.


Über die Anspruchsvoraussetzungen und die Notwendigkeit entscheidet die jeweilige Pflegekasse unter Beteiligung des MDK. Technische Hilfsmittel sind beispielsweise

  • Pflegebett
  • Toilettenstuhl
  • Rollstuhl
  • Rollator
  • Hausnotruf-Systeme

Ideen für mehr Lebensqualität