Die Pauschale kann auch für Angebote der Tages-/Nachtpflege bzw. der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Wird der Betrag in einem Kalenderjahr nicht aufgebraucht, kann er in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen und in Anspruch genommen werden.
Zu sämtlichen Entlastungsmöglichkeiten informiert Sie Ihre Caritaspflegestation gerne in einem ausführlichen Gespräch und unterstützt Sie bei den erforderlichen Formalitäten.
Ideen für mehr Lebensqualität