Sie ist eine Leistung der häuslichen Krankenpflege. Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse, wenn sie zur Sicherung der ärztlichen Behandlung erforderlich ist, der Arzt diese Maßnahmen verordnet und an eine Pflegekraft delegiert. Wenn der Pflegebedürftige nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist, fällt ein Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten für die ersten 28 Tage der Behandlung eines jeden Kalenderjahres und zusätzlich 10,00 € je ausgestellter Verordnung an.
Wichtig!
Voraussetzung für jede Behandlungspflege ist die Verordnung durch den behandelnden Arzt und die Genehmigung der zuständigen Krankenkasse.
Die Behandlungspflege hat grundsätzlich nichts mit der Leistung der Pflegeversicherung zu tun!
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