21. Juli 2011

Denken Sie über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nach?

Ab dem Jahr 2011 wird bei einer einjährigen Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze die Wahl, ob gesetzliche oder private Krankenversicherung, möglich. Doch ein Wechsel sollte gut geprüft werden, denn wer sich zum Beispiel für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, hat es schwer, wenn sich die Lebensverhältnisse ändern, wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln. Damit Sie sich richtig entscheiden können, finden sie hier einen direkten Leistungsvergleich von GKV und PKV.


Vorteil Leistungsanspruch: Bei Eintritt in die gesetzliche Krankenkasse besteht ein sofortiger Leistungsanspruch. In der privaten Versicherung gilt eine dreimonatige Wartezeit.

Vorteil Kostenerstattung: Die ärztliche Behandlung in der GKV erfolgt über sogenannte Vertragsärzte. Alle Behandlungen und Untersuchungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, werden in vollem Umfang bezahlt. Der Arzt rechnet direkt mit der BKK ab. In der PKV herrscht freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten. Die Kosten für alle medizinisch notwendigen Maßnahmen werden übernommen. Zusatzuntersuchungen werden allerdings nur dann bezahlt, wenn sie im gewählten Tarif enthalten sind. Erst nach der Einreichung bei der Versicherung bekommt er die Kosten erstattet. Doch eine hundertprozentige Kostenübernahme findet oft nicht statt.

Vorteil Familienversicherung: Ein großes Plus für die gesetzliche Krankenversicherung ist die Familienversicherung. Ehepartner und Kinder, ohne eigenes Einkommen, sind in der Familienversicherung mitversichert. Für Kinder gilt dies bis zum 23. Lebensjahr (Studenten, Wehrpflicht- und Zivildienstleistende bis 25 Jahre). In der PKV muss jedes Mitglied einzeln versichert werden.

Vorteil beitragsfreie Zeit: Ist man längere Zeit erkrankt und erhält Krankengeld, Mutterschutzgeld oder Elterngeld, ist der GKV-Versicherte von den Beiträgen befreit. Im Unterschied zahlt er bei der PKV die vollen Beiträge weiter, auch wenn gar kein Einkommen vorhanden ist.

Vorteil Haushaltshilfe: Wenn der Partner berufstätig ist und ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt, zahlen wir Ihnen eine Haushaltshilfe. In der PKV werden in der Regel die Kosten für die Haushaltshilfe nicht übernommen.

Vorteil Empfängnisverhütung: Die BKK übernimmt die Kosten zur Empfängnisverhütung bis zum 20. Lebensjahr nach ärztlicher Verordnung. Die Kosten werden in der PKV nicht übernommen.

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