GKV vs. PKV – ein Vergleich:
- Geringerer Leistungsumfang in der GKV im Gegensatz zur PKV, der außerdem gesetzlich änderbar ist.
- Aktuelle Beitragssteigerungen in der GKV durch steigende Arzneimittel- und Krankenhauskosten und zukünftig ggfs. auch durch den Gesundheitsfonds unattraktive Absicherung im Preis/Leistungs-Vergleich.
- In der PKV ist eine individuelle Absicherung möglich, und die Leistungen sind vertraglich festgeschrieben und somit garantiert.
- Durch Wahltarife findet in der GKV eine Quersubventionierung der guten Risiken statt Belastung des gesamten Versichertenkollektivs.
- Außerdem besteht die Bindefrist von 3 Jahren im Wahltarif der GKV auch bei möglichen Beitragssteigerungen (kein Sonderkündigungsrecht).
- Zum weit verbreiteten Vorurteil, dass die Beiträge der PKV ins Unermessliche steigen würden:
- Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses stimmen für den Versicherer die risikogerechten zu erwartenden Beiträge mit den zu erwartenden Leistungen überein.
- Durch medizinischen Fortschritt können die Beiträge über die lange Vertragslaufzeit steigen. Aber das ist in der GKV ebenfalls
nicht ausgeschlossen. - Es ist darauf zu achten, dass die jeweilige Gesellschaft beitragsstabilisierende Maßnahmen für das Versichertenkollektiv vornimmt (s. dazu auch das BCA Kompendium).
- Zusatztarife sind im Hinblick auf zukünftige weitere Leistungskürzungen und vermehrte Zuzahlungen in der GKV (hervorgerufen durch steigende Gesundheitskosten in einer alternden Gesellschaft, die durch die umlagenfinanzierten Beiträge nicht mehr gedeckt werden können) sinnvoll. Hierdurch lässt sich das „Schaden“risiko der GKV-Versicherten erheblich mindern; z.B. im Zahnbereich.
Dennoch bieten sich den Vermittlern weiterhin gute Verkaufsmöglichkeiten von Vollversicherungstarifen. Das Potenzial der Selbstständigen, Freiberufler und Beamten von zurzeit 3,6 Millionen Personen bleibt bestehen, sie sind auch weiterhin versicherungsfrei und können nach wie vor in speziellen Zielgruppentarifen der privaten Krankenversicherung versichert werden. Auch wenn die Versicherbarkeit der Arbeitnehmer vorerst eingeschränkt wurde, können Arbeitnehmer, die seit dem Kalenderjahr 2005 mit ihrem jeweiligen Einkommen die entsprechende JAEG übertreffen, jederzeit in eine private Vollversicherung wechseln. Zurzeit sind 8,8 Mio. Personen freiwillig in der GKV versichert. 6 Millionen Personen sind jünger als 45 Jahre.
Für Arbeitnehmer, die die Wechselvoraussetzungen noch nicht erfüllen, bietet die private Krankenversicherung die Möglichkeit, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu ergänzen.
Die zukünftige Entwicklung von Ergänzungsversicherungen
Früher haben sich die gesetzlich Versicherten – ähnlich wie bei der gesetzlichen Altersvorsorge auch – überwiegend auf den Staat verlassen. Die letzten Gesundheitsreformen mit Beitragserhöhungen, Leistungskürzungen und sogar Leistungsstreichungen sowie Erhöhungen von Zuzahlungen haben aber vielfach zu einem veränderten Verhalten bei den Versicherten geführt. GKV-Versicherte wissen inzwischen, dass eine private Ergänzungsversicherung sinnvoll ist und den eigenen Geldbeutel entlasten kann. Insgesamt wurden im letzten Jahr 10,6% mehr Zusatzversicherungen zum GKV-Schutz abgeschlossen als 2006 (Quelle: Rechenschaftsbericht der PKV für das Jahr 2007).
Basistarif der PKV
Die PKV muss zum 1.1.2009 einen einheitlichen Tarif, den so genannten Basistarif, anbieten, der einen mit den GKVLeistungen vergleichbaren Versicherungsschutz offeriert. Er darf keine Risikozuschläge beinhalten und enthält eine mehrstufige Beitragslimitierung.
Auf den ersten Blick scheint es attraktiv, dass Bestandskunden im ersten Halbjahr 2009 unter bestimmten Voraussetzungen ein Wechselrecht unter Mitnahme des Übertragungswertes innerhalb der PKV-Branche haben.
Aber: Will der Bestandskunde unter Mitnahme des Übertragungswertes zu einem anderen Versicherer wechseln, muss er sich zunächst in dessen Basistarif versichern und dort 18 Monate verweilen. Für anspruchsvolle Kunden ist dies keine Lösung, da sie an einem individuellen, qualitativ hochwertigen und verlässlichen Versicherungsschutz interessiert sind. Der Basistarif entspricht aber lediglich dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung.
Auch der Beitrag kann ein weiteres Argument gegen einen Wechsel sein. Der Basistarif könnte aus den oben genannten Gründen teurer werden, als der Beitrag bei dem bisherigen Krankenversicherer. Will der Kunde darüber hinaus nach 18 Monaten Verweildauer in einen höherwertigen Tarif wechseln, wird sein neues Eintrittsalter Berücksichtigung finden. Das könnte für ihn höhere Beiträge zur Folge haben. Vom vielleicht veränderten Krankheitsrisiko bzw. einem eventuellen Leistungsausschluss oder Risikozuschlag für die Mehrleistungen einmal ganz abgesehen. Ein Wechselhype ist eher unwahrscheinlich, und Vermittler sind zukünftig unter Umständen noch mehr gefordert, den Kunden kompetent zu beraten!
Zeit zu wechseln!
- Für freiwillig in der GKV Versicherte Ob Arbeitnehmer oder Selbstständige, hier sprechen alle Argumente für einen sofortigen Wechsel in die private Kranken-Vollversicherung.
Denn der Verbleib in der GKV wird so teuer wie nie zuvor: Schon in 2008 haben viele Kassen ihre Beitragssätze erhöht.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds am 1.1.2009 steigen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung weiter – möglicherweise auf bis zu 15,8%.
Und da die Gesundheitsreform keines der Kernprobleme der GKV löst, sind weitere Beitragssatzerhöhungen und Leistungskürzungen auch in Zukunft unvermeidbar!
Das ist der Vorteil Ihrer Kunden – und Ihre Vertriebs-Chance: Jeder freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer, der sich JETZT für die private Krankenversicherung entscheidet, erhält bessere, garantierte Leistungen und kann in den meisten Fällen auch noch Geld sparen – jeden Monat!
Zeit zu wechseln!
- Für wechselwillige PKV-Vollversicherte zu einer anderen Gesellschaft
PKV-Bestandskunden, die ihre private Kranken-Vollversicherung wechseln wollen, sollten dies noch im laufenden Jahr tun. Denn wenn sie beabsichtigen, in 2009 unter Mitnahme des Übertragungswertes zu wechseln, müssen sie zunächst in den Basistarif des neuen PKV-Unternehmens und dort für eine Mindestversicherungsdauer von 18 Monaten bleiben.
Erfolgt vor Ablauf der 18-Monats-Frist ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif, können nur die im Basistarif neu aufgebauten Alterungsrückstellungen mitgenommen werden. Beim Vorversicherer erworbene Übertragungswerte gehen dann für den Versicherten vollständig verloren. So verteuert sich der neue Tarif sogar vierfach – durch den Verlust des Übertragungswertes, das höhere Eintrittsalter, die eventuelle Verschlechterung des Gesundheitszustandes und die grundsätzlich höheren Beiträge in der neuen Tarifwelt ab 2009!
Der Basistarif aber wird auf jeden Fall teuer – rund * 500 und mehr monatlich. Der Leistungsumfang bewegt sich jedoch nur auf Basis der GKV-Pflichtleistungen. GKV-Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen werden auch in den Basistarif übernommen. Der Basistarif ist deshalb bestimmt keine Lösung für Ihre Klienten!
Dazu kommt: Das Warten auf den „Übertragungswert“, den Teil der Alterungsrückstellung, der bei einem künftigen PKVWechsel mitgenommen werden kann, rechnet sich meist nicht. Denn die Beiträge für die ab 2009 abschließbaren Krankenversicherungstarife werden bis zu 15% teurer sein als die der heutigen Tarife, da die Mitnahme des Übertragungswertes zukünftig einkalkuliert werden muss. Der Mehrbeitrag in der neuen Tarifwelt wird so in der Regel höher sein als der Nachlass aus dem Übertragungswert!
Sowohl für freiwillig gesetzlich Versicherte als auch für PKV-Versicherte gilt daher:
Ein Wechsel noch im Jahr 2008 sichert Ihren Klienten das heutige Eintrittsalter und damit günstigere Beiträge.
Für die Prüfung des Antrags zählt der heutige Gesundheitszustand Ihres Klienten. Er muss nicht befürchten, dass eine gesundheitliche Veränderung in 2009 einen Wechsel aus der GKV oder anderer PKV in eine neue Kranken-Vollversicherung erschwert oder sogar ausschließt.
TopNews Sonderbeilage Versicherungen