23. Dezember 2014

Verhinderungspflege

Bei Verhinderung der Pflegeperson kann eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegebedürftigkeit seit mindestens 6 Monaten vorliegt.


Die Leistung kann wahlweise stundenoder tageweise von Ihrer Caritaspflegestation oder von privat benannten Personen erbracht und abgerechnet werden.

Die Pflegekasse stellt hierzu einen Betrag von 1550,00 € jährlich zur Verfügung. Das Pflegegeld wird in diesem Zeitraum ganz oder teilweise weitergezahlt. Wird der Betrag in einem Kalenderjahr nicht aufgebraucht, so verfällt er zum 31. Dezember.

Wichtig: Wenn die Verhinderungspflege von einer privat benannten Pflegeperson erbracht wird, die ein Entgelt dafür erhält, muss eine private Unfallversicherung für diese Person abgeschlossen werden, da sie nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert ist!

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