25. Dezember 2014

Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege

Der Pflegebedürftige wohnt zu Hause, wird aber zum Teil tagsüber in einer Einrichtung betreut.


Die Pflegekasse stellt hier einen Betrag i.H.v. 450,00 € bei Pflegestufe I, 1100,00 € bei Pflegestufe II und 1550,00 € bei Pflegestufe III zur Verfügung.

Diese Leistungen sind auch in Kombination mit Pflegesachleistungen und Pflegegeld möglich (150%-Regelung).

Ideen für mehr Lebensqualität