20. Oktober 2010

Wechselrecht im Basistarif

Ungeklärt war zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung noch die Frage, wie lange Bestandsversicherte nach einem Unternehmenswechsel im Jahr 2009 im Basistarif verweilen müssen, bevor sie bei einem erneuten Tarifwechsel ihre mitgebrachten Alterungsrückstellungen mitnehmen können.


Der PKV-Verband plädierte für eine Verweildauer von 36 Monaten, da diese Frist auch bei einem „Tarifwechsel“ in der gesetzlichen Krankenversicherung gelte. Mit einer entsprechenden Änderung der Kalkulationsverordnung würde die Regelungslücke des Gesetzes geschlossen werden. Auch aus Sicht der Versicherten ist dies zwingend notwendig, um eine Risikoentmischung in bestehenden Versichertenkollektiven und im Basistarif zu vermeiden. Leidtragende einer solchen Entmischung wären die Nicht-Wechsler, wären die alten und kranken Versicherten. Sie hätten den Weggang der Wechsler mit steigenden Beiträgen zu bezahlen.

Inzwischen hat das Bundesministerium für Finanzen bekannt gegeben, dass die Kalkulationsverordnung lediglich eine Mindestverweildauer von 18 Monaten vorsehen wird. Diese Halbierung ist aus Sicht der PKV nicht zu begründen und lädt zur Entsolidarisierung ein.

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