Auch bei der Versicherung gilt: Eine Trennung kostet. Arbeitnehmer, die zurück ins gesetzliche System möchten, müssen ein Jahr lang unter der Versicherungspfl ichtgrenze verdient haben. Wer seinen Chef nicht um eine Gehaltskürzung bitten möchte, kann das meist nur über eine Teilzeitstelle erreichen. Verliert ein Angestellter jedoch seinen Job und ist auf Arbeitslosengeld II angewiesen, kann er der Privaten ohne große Umstände den Rücken kehren. Komplizierter ist es für Selbstständige: Da sie sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern können, hilft es ihnen nicht, ihre Einkünft e unter die Versicherungspfl ichtgrenze zu drücken. Ausweg: sich einen festen Job suchen. Leichter geworden ist allerdings der Wechsel von einem privaten Anbieter zu einem Mitbewerber – zumindest für alle Privatversicherten, die ihren Vertrag nach dem 1. Januar 2009 unterschrieben haben. Während altgediente PKV-Versicherte sämtliche Alterungsrückstellungen, die sie bis dahin angespart haben, beim Schritt zu einem neuen Anbieter verlieren, können Neukunden immerhin einen Teil das angesammelten Kapitals retten.
Privatversicherte genießen einenVolker Leienbach, PKV-Verbandsdirektor
unkündbaren Leistungsschutz,
den die Politik nicht zusammenstreichen
kann.
Wermutstropfen: Das Alterspolster berechnet sich nur auf Grundlage des brancheneinheitlichen Basistarifs. Diejenigen, die in einem besseren Tarif versichert sind, müssen auch in Zukunft viele Euros bei ihrer alten Gesellschaft liegenlassen.
"Premius"