Schulte wies darauf hin, dass die Arbeiten am Basistarif, mit dessen konkreter Ausgestaltung der Verband der privaten Krankenversicherung vom Gesetzgeber beliehen wurde, so gut wie abgeschlossen sind: Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Pool-Vertrag sind – bis auf kleinere Anpassungen – mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgestimmt.
Noch nicht abgeschlossen, aber aus PKV-Sicht auf einem sehr guten Weg, sind die Verhandlungen mit der Ärzte- und Zahnärzteschaft zur Vergütung der Leistungen im Basistarif. Gemeinsame Zielsetzung ist es, dass die Vergütung im Basistarif vergleichbar sein soll zu der in der GKV.
An die Vorgabe des Gesetzgebers, dass der Basistarif in Art, Umfang und Höhe vergleichbar zur gesetzlichen Krankenversicherung sein muss, hat sich der PKV-Verband streng gehalten: Der Basistarif wird mit Leistungslimitierungen, Kostendämpfungs- und Steuerungsinstrumenten ausgestattet sein, wie es sie auch in der GKV gibt. Künftige Leistungsausschlüsse und -reduktionen der GKV werden sich im Basistarif eins zu eins auswirken.
TopNews Sonderbeilage Versicherungen